Rahmenbedingungen und Plätze
In unserer Einrichtung stehen 124 genehmigte Plätze in fünf Gruppen zur Verfügung.
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Bereich / Gruppe |
Plätze |
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Raupen – Krippe |
12 |
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Mäuse – altersübergreifende Gruppe |
12 |
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Bären und Enten – Kindergarten |
50 |
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Füchse – Hort |
50 |
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Gesamt |
124 |
Krippen- und Kindergartenplätze können ganztägig gebucht werden. Der Hort wird regelmäßig am Nachmittag und in den Ferien auch ganztägig angeboten.
Personal
Zum pädagogischen Team gehören:
8 Erzieherinnen
6 Kinderpflegerinnen
Zusätzlich arbeiten in der Einrichtung:
2 Hauswirtschaftskräfte
2 Raumpflegekräfte
2 Hausmeister
Stundenweise unterstützt uns außerdem ein Fachdienst sowie die mobile sonderpädagogische Hilfe.
Unsere Räume
Interimsräume von Bären und Enten
Während der Sanierung des Altbaus sind die Gruppen Bären und Enten in renovierten Klassenräumen der angrenzenden Schule untergebracht. Ein renovierter Toiletten- und Waschraum steht zur Verfügung. Die Räume liegen direkt gegenüber unseres Gartens.
Der Turnraum im Altbau kann bis zum Beginn der Sanierung weiterhin genutzt werden.
Neubau
Im Neubau befinden sich:
Außenbereich
Der Außenbereich am Neubau bietet Klettergeräte, Rutsche, Sandkasten und einen Rundweg für Bobbycars.
Im Garten, den die Kindergarten- und Hortkinder benutzen, gibt es zusätzlich Schaukeln, Klettergerüst, Sandkasten, Rutsche, Balanciermöglichkeiten und eine Wiesenfläche zum Ballspielen. Ein Rundweg kann mit verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden.
Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII
Wenn es wichtige Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung gibt, handeln Träger, Leitung und pädagogisches Personal nach festgelegten Schritten.
1. Die Situation wird eingeschätzt. Bei Bedarf wird eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen.
2. Eltern und Kind werden einbezogen, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird.
3. Notwendige Hilfen werden angeregt. Wenn die Gefährdung anders nicht abgewendet werden kann, wird das Jugendamt informiert.
Grundlage ist die Vereinbarung zwischen Träger und Jugendamt zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII.
Öffnungszeiten
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Tag |
Öffnungszeiten |
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Montag bis Donnerstag |
6:30 bis 16:30 Uhr |
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Freitag |
6:30 bis 15:00 Uhr |
Die pädagogische Kernzeit im Kindergarten liegt zwischen 8:00 und 12:30 Uhr. Die Mindestbuchzeit beträgt dort 4 bis 5 Stunden täglich.
Ferien und Schließtage 2026/2027
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Zeitraum / Anlass |
Datum |
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Weihnachtsferien 2026/2027 |
28.12.2026 – 05.01.2027 |
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Osterferien 2027 |
30.03.2027 – 31.03.2027 |
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Teamfortbildung |
01.04.2027 – 02,04,2027 |
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Pfingstferien 2027 |
18.05.2027 – 21.05.2027 |
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Brückentag |
28.05.2027 |
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Sommerferien 2027 |
02.08.2027 – 20.08.2027 |
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Planungstag – Kita geschlossen |
23.08.2027 |
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Weihnachtsferien 2027/2028 |
27.12.2027 – 05.01.2028 |
Gebührenordnung – gültig ab 01.01.2025
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Tägliche Buchungszeit |
Krippe |
Kindergarten |
Schulkinder |
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1–2 Std. |
entfällt |
entfällt |
60,00 € |
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2–3 Std. |
entfällt |
entfällt |
70,00 € |
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3–4 Std. |
130,00 € |
entfällt |
80,00 € |
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4–5 Std. |
145,00 € |
100,00 € |
90,00 € |
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5–6 Std. |
160,00 € |
110,00 € |
100,00 € |
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6–7 Std. |
175,00 € |
120,00 € |
entfällt |
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7–8 Std. |
190,00 € |
130,00 € |
entfällt |
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8–9 Std. |
205,00 € |
140,00 € |
entfällt |
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> 9 Std. |
220,00 € |
150,00 € |
entfällt |
Geschwisterermäßigung
2. Kind: 10,00 € pro Monat
3. Kind: 20,00 € pro Monat
Zusätzliche Kosten
Mittagessen inklusive Getränke: Kindergarten und Hort 3,50 € pro Mahlzeit,
Krippe 2,50 €
Portfolio-Pauschale im September: 20,00 € für Krippe und Kindergarten
Sonnencreme: 3,00 € jährlich
Neue Portfoliomappe: 4,00 €
Frühstücksbüfett: Krippe 10,00 € monatlich
Frühstücksbüfett: Kindergarten 20,00 € monatlich; bei längerer Abwesenheit besteht kein Rückerstattungsanspruch
Frühstück im Hort während der Ferien: 1,00 € pro Anwesenheitstag; Abrechnung im Folgemonat
Kostenübernahme und Förderung
Familien können prüfen lassen, ob sie finanzielle Unterstützung durch eine Kostenübernahme der Beiträge über das Jugendamt oder die Arbeitsagentur erhalten können.
Zuschüsse über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), zum Beispiel für Mittagessen oder kostenpflichtige Angebote können ebenfalls beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Regelungen zur Beitragszahlung
Die Gebühren werden für den ganzen Monat erhoben, auch während der Eingewöhnung.
Neuaufnahme bis zum 15. eines Monats: voller Monatsbeitrag.
Neuaufnahme ab dem 16. eines Monats: halber Monatsbeitrag.
Auch im August wird der Beitrag erhoben, da laufende Kosten bestehen.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist während des Kita-Jahres möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind. Aufgenommen werden Kinder ab einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit.
Eltern können einen Besichtigungstermin vereinbaren und eine Voranmeldung mitnehmen oder gleich ausfüllen.
Wenn möglich, erhalten Eltern zeitnah eine Rückmeldung über einen freien Platz.
Bei hoher Nachfrage wird eine Warteliste geführt.
Haben Eltern Wünsche zur Gruppenzuordnung, können diese berücksichtigt, aber nicht garantiert werden. Wir erfüllen aber, wenn möglich, die Wünsche.
Bei der Platzvergabe spielen besonders die benötigten Buchungszeiten und die Situation der Gruppen eine Rolle.
Essen
Das Mittagessen wird tiefgekühlt von der Hoffmann-Menü-Manufaktur geliefert und in der Kita täglich frisch erwärmt.