Kath. Kindertageseinrichtung Marienheim
Kath. Kindertageseinrichtung Marienheim

Unsere Einrichtung arbeitet nach dem Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der hierzu erlassenen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Die wesentlichen Ziele des BayKiBiG sind: - Bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung in allen Altersgruppen

- Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätssicherung im Bereich der Kinderbetreuung, insbesondere Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung.

 

 

Rahmenbedingungen

113 genehmigte, zeitgleich belegbare Plätze in fünf Gruppen

Krabbelgruppe: Krabbelmäuse und Raupen (24 reguläre Plätze)

 

Kindergartengruppen: Bären und Enten (50 reguläre Plätze)

 

Hort: Schlaue Füchse (39 genehmigte Plätze)

 

 

 

Belegung: die Krippen- und Kindergartengruppen sind ganztägig,

                      der Hort regelmäßig nachmittags und in den Ferienzeiten den

                  ganzen Tag buchbar.

 

 

 

Das pädagogische Team derzeit

Sechs Erzieher/innen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 20-39 Wochenstunden.

Sechs Kinderpflegerinnen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 25-39 Wochenstunden.

Eine SPS2- Praktikantin mit 39 Wochenstunden.

 

 

Zusätzlich arbeiten im Haus

Drei Raumpflegekräfte und 2 Hausmeister.

Stundenweise haben die pädagogischen Mitarbeiter/innen Unterstützung durch den Fachdienst und der mobilen sonderpädagogischen Hilfe.

 

 

Räumlichkeiten

Unsere Einrichtung verfügt über 4 freundliche, helle Gruppenräume, 3 Intensivförderräume und vier Garderoben. Diese bilden die Rahmenbedingungen für unsere pädagogische Arbeit.

Die Gruppenräume verfügen alle über verschieden nutzbare Spielecken und -ebenen.

Der Turnraum bietet viel Platz zum Turnen, Bewegungsbaustellen und spontane Gelegenheiten. Außerdem wird er in der Mittagszeit als Schlafraum für die Krabbel- und Kindergartenkinder genutzt.

Zwei Toiletten- und Waschräume und ein Wickelbereich gehören ebenso zur Ausstattung, wie auch Material - und Wirtschaftsräume, ein Personalzimmer, eine Küche und das Leitungsbüro.

 

Außengelände

Unser großer Garten ist ausgestattet mit Schaukeln, Klettergerüst, Sandkasten, Rutsche, Karussell, Balancierbalken und einer Wiesenfläche zum Ballspielen.

Ein Rundweg um die Rasenfläche lädt zu Fahrten mit unserem umfangreich, ausgestatteten Fuhrpark ein.

Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)

Gemäß §8a SGB VIII und Art. 9a Abs. 1 BayKiBiG, hat der Träger der Einrichtung sicherzustellen, dass bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes nach bestimmten Kriterien vorgegangen werden muss.

Träger und Leitung sind in Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Fachpersonal verpflichtet, die Anhaltspunkte zu überprüfen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Dazu ist erforderlich:

1. eine Gefährdungseinschätzung (unter beratendem Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft)

2. die Einbeziehung der Eltern und des Kindes, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird,

3. Sorge zu tragen, dass die Fachkräfte bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt zu informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

Grundlage ist die Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII zwischen Träger und Jugendamt.

 

Wir sind für Sie da

Kath. Kindertageseinrichtung Marienheim

Kolpingstr. 6

95659 Arzberg

 

Telefon: +49 9233 4319+49 9233 4319

E-Mail: info@kita-arzberg.de